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Die Juleica – Jugendleiterkarte

Die Voraussetzungen für die Beantragung einer Jugendleiterkarte im Rahmen der Bildungsprogramme der Bahá’í Gemeinde sind:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Besuch des Juleica-Ergänzungsseminars. Bescheinigung durch Seminarleitung.
  • Abgeschlossene Kurse des Bahá’í-Instituts: Lehren in Kinderklassen Stufe 1(Buch 3) und/oder Das
    Potential der Juniorjugendlichen freisetzen(Buch 5). Bescheinigung durch Tutor oder Institutsboard.
  • Seit mindestens 3 Monaten Dienst als Kinderklassenlehrer, Animator oder in anderen
    Funktionen mit Kindern und Jugendlichen (Kinderprogramme, Jugendtreffen, Camps, o.ä.
  • Hilfe-Kurs. Nicht älter als 3 Jahre. Bescheinigung durch anerkannte Anbieter. Nur in Präsenz, nicht online. Mindestens 9 Unterrichtseinheiten(vgl. Führerschein)
  • Erweitertes Führungszeugnis. Nicht älter als 3 Jahre.
  • Die Juleica wird für drei Jahre ausgestellt und kann verlängert werden.

Durch die Juleica bekommt man Vergünstigungen für Freizeitaktivitäten bundesweit. Alle Informationen dazu stehen hier.