
Die Juleica – Jugendleiterkarte
Die Voraussetzungen für die Beantragung einer Jugendleiterkarte im Rahmen der Bildungsprogramme der Bahá’í Gemeinde sind:
- Mindestalter 16 Jahre
- Besuch des Juleica-Ergänzungsseminars. Bescheinigung durch Seminarleitung.
- Abgeschlossene Kurse des Bahá’í-Instituts: Lehren in Kinderklassen Stufe 1(Buch 3) und/oder Das
Potential der Juniorjugendlichen freisetzen(Buch 5). Bescheinigung durch Tutor oder Institutsboard. - Seit mindestens 3 Monaten Dienst als Kinderklassenlehrer, Animator oder in anderen
Funktionen mit Kindern und Jugendlichen (Kinderprogramme, Jugendtreffen, Camps, o.ä. - Hilfe-Kurs. Nicht älter als 3 Jahre. Bescheinigung durch anerkannte Anbieter. Nur in Präsenz, nicht online. Mindestens 9 Unterrichtseinheiten(vgl. Führerschein)
- Erweitertes Führungszeugnis. Nicht älter als 3 Jahre.
- Die Juleica wird für drei Jahre ausgestellt und kann verlängert werden.
Durch die Juleica bekommt man Vergünstigungen für Freizeitaktivitäten bundesweit. Alle Informationen dazu stehen hier.
